Benötige ich besondere Kenntnisse für die Absolvierung des Basislehrganges?
Mindestalter 17 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
Keine speziellen Vorkenntnisse nötig
Wann bin ich berechtigt die Abschlussprüfung zu absolvieren?
Einen positiven Abschluss erreichen Sie durch einer zumindest 75%igen Anwesenheit, und der Ablegung einer positiven Abschlussprüfung.
Kann ich eine weitere Förderung vom Arbeitsmarktservice erhalten?
Ja, Sie können Förderungen in Anspruch nehmen. Die Gewährung einer Förderung kann nur vom AMS oder einer Stiftung erfolgen.
Besteht eine Wohnmöglichkeit für den Zeitraum der Absolvierung des Lehrganges?
Ja es besteht eine Wohnmöglichkeit, wir können Ihnen folgende Preise für eine Unterkunft anbieten:
Zimmer pro Tag/Person: Euro 20,00
Zimmer pro Monat/Person: Euro 250,00
Finnische Sauna - Dampfsauna - Infrarotkabine - gegen Gebühr
Wann ist eine Buchung für mich gültig?
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Rechnung - siehe "AGB"
Wann sind die Kosten für die Ausbildung zu bezahlen?
Nach erfolgter Anmeldung sind bei Workshops innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung die gesamten Kosten, bei Vorträgen eine 30%-ige Anzahlung fällig. Der restliche Betrag ist bis 10 Tage vor Beginn zur Gänze zu bezahlen. Beim Fernstudium der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Kann ich einen Rücktritt oder eine Stornierung durchführen?
Ein Rücktritt bis 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn ist möglich (in schriftlicher Form per Mail oder Post). In diesem Fall wird eine Bearbeitungs- und Stornogebühr von EUR 50,- fällig. Der Rest der geleisteten Zahlung wird nach Angabe der Kontodaten umgehend rücküberwiesen. Bei einer Abmeldung bis 7 Tage vor Beginn stellen wir Ihnen eine 30%ige Bearbeitungs- bzw. Stornogebühr in Rechnung. Bei einer späteren Abmeldung, bei Abmeldung nach Beginn oder Abbruch ist der gesamte Beitrag fällig oder ein Ersatzteilnehmer zu stellen. Bei einem Fernstudium ist ein Rücktritt innerhalb von 7 Tagen möglich, da der Einstieg jederzeit durchführbar ist. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, ist immer der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig.
Welche Voraussetzungen benötige ich um mich selbständig zu machen?
Befähigungsprüfung zu absolvieren bei der Wirtschaftskammer Österreich, wir haben keinen Einfluss darauf.
Wäre ich berechtigt nach der Basisausbildung die Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer Österreich zu absolvieren?
Ja Sie wären dazu berechtigt, allerdings ohne Absolvierung des Perfektionslehrganges würden Ihnen wesentliche Kenntnisse für einen positiven Abschluss fehlen.
Welche Voraussetzungen bestehen für die Absolvierung des Perfektionslehrganges?
Absolvierung der Basisausbildung
Informationen zur Befähigungsprüfung Kosmetik (Schönheitspflege) - Wirtschaftskammer Österreich - Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
Zulassung zur Befähigungsprüfung
Zulassungsvoraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr)
Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004 (gemäß § 22a GewO 1994)
Die Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) besteht aus 5 Modulen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Landesinnung für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
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- Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004
(gemäß § 22a GewO 1994)
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- 139. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen
für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege)
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Informationen zur Befähigungsprüfung Fußpfleger - Wirtschaftskammer Österreich - Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege
Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004 (gemäß § 22a GewO 1994)
Zulassung zur Befähigungsprüfung
Zulassungsvoraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr)
Die Prüfung für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege besteht aus 5 Modulen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Landesinnung für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
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- Kundmachung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure vom 26.01.2004 (gemäß § 22a GewO 1994)
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- 48. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege (Fußpflege-Verordnung)
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- Individueller Befähigungsnachweis - Wer den regulären Befähigungsnachweis nicht erbringen kann und sich die für die jeweilige Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf andere Weise angeeignet hat, kann bei der Bezirksverwaltungsbehörde um die Feststellung der individuellen Befähigung ansuchen.
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Freiwillige Arbeitsprobe im Kosmetikgewerbe, eingeschränkt auf dekorative Kosmetik (Visagist)
Die Arbeitsprobe stellt sicher keine Prüfung dar. Vielmehr ist es Aufgabe des(r) Fachexperten, festzustellen, ob Sie über die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Landesinnung für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
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- Freiwillige Arbeitsprobe im Kosmetikgewerbe, eingeschränkt auf dekorative Kosmetik (Visagist)
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Teilgewerbe "Modellieren von Fingernägeln" (Nagelstudio) stammt aus dem Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspflege)
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für 1. Teilgewerbe-Verordnung, Fassung vom 08.04.2012
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Errichtung von Teilgewerben und die Befähigungsnachweise für Teilgewerbe (1. Teilgewerbe-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 11/1998
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 31 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/1997, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales verordnet:
§ 21. Das Teilgewerbe gemäß § 1 Z 15 stammt aus dem Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger). Die Befähigung zur Ausübung des Teilgewerbes ist nachzuweisen durch Zeugnisse über
1.
die erfolgreich abgelegte Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kosmetiker oder in einem verwandten Lehrberuf und
2.
eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Landesinnung für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
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- Teilgewerbe "Modellieren von Fingernägeln" (Nagelstudio)
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- Aufgabenstellung "Modellieren von Fingernägeln" (Nagelstudio)
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